Fördermöglichkeiten
Zertifizierung des Tübinger Zentrums für Wissenschaftliche Weiterbildung nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung):
Anerkennung als Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)
Wir akzeptieren Prämiengutscheine des BMBF. Finanziert werden 50% der Veranstaltungsgebühren, aber maximal 500,- €. Bitte erkundigen Sie sich bei einer fachkundigen Beratungsstelle in Ihrer Nähe nach den Bedingungen.
Leitfaden "Weiterbildung finanzieren"
Siftung Warentest hat im August 2018 einen Leitfaden der wichtigsten Förderungen für Arbeitnehmer,
Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbstständige herausgegeben. Darin
erhalten ist eine Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme des
Bundes, der Länder, diverser Kredite sowie Unterstützungsmöglichkeiten
von Arbeitgeberseite und Tipps zur Steuerersparnis.
Bundeslandübergreifende Fördermöglichkeiten finden Sie in der Broschüre "Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung" die in Zusammenarbeit mit dem „Distance and Independent Studies Center“ (DISC) der Technischen Universität Kaiserslautern, dem „Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung“ (ZWW) der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und dem „Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund“ (zfh) entwickelt wurde. Sie umfasst auch die Weiterbildungsfördermöglichkeiten der anderen Bundesländer und wird zweimal jährlich aktualisiert.
Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung sind aktuell zusammengefasst unter dem Link Agentur für Arbeit Fördermöglichkeiten nachzulesen.