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Allgemeine Informationen gem. § 5 TMG, § 55 RStVG
Adresse:    Eberhard Karls Universität Tübingen
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen

Die Universität Tübingen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird durch den Rektor Prof. Dr. Bernd Engler (E-Mail: bernd. engler [at] uni-tuebingen.de) gesetzlich vertreten
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DE812383453
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2. Urheberrecht
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3. Haftungsausschluss
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Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung
Gabriele Schaub
Wilhelmstr. 11
72074 Tübingen
E-Mail wissenschaftliche-weiterbildung@uni-tuebingen.de
Telefon +49 7071 29-76837

Bildnachweise
fotolia, adpic Bildagentur

Entgeltordnung

Entgeltordnung
der Universität Tübingen für Veranstaltungen am Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung
(1)    Nach § 1 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) dürfen Hochschulen für weiterbildende Studiengänge, Kontaktstudien und außercurriculare Angebote Entgelten auf Grundlage des Landesgebührengesetzes § 7 erheben. Die Erhebung von Entgelten und Entgelten gemäß der §§ 2, 3,5, 6, 11, 12, 14 und 16 bis 26 des Landesgebührengesetzes (LHGebG) sowie Beiträgen gemäß dem Studentenwerksgesetz bleibt hiervon unberührt. Das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung regelt seine Rechtsbeziehungen auf Basis privatrechtlich ausgestalteter Verträge. Deshalb wird im Folgenden von Entgelten gesprochen.

§ 1 Grundsätze
(2)    Die Universität Tübingen erhebt für die Teilnahme am Zertifikatsstudium, Kontaktstudium und an außercurriculare Angeboten Entgelte. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den Kosten des Teilnehmerplatzes, dem wirtschaftlichen Wert für den Studierenden / Teilnehmenden und dem öffentlichen Interesse des Angebots. Die Kosten werden auf Grundlage einer Veranstaltungskalkulation ermittelt.
(3)    Die Einnahmen aus den Veranstaltungen dienen zur Finanzierung der Kosten der Veranstaltungen nach der Maßgabe der Kostendeckung (Landesgebührengesetz § 7).
§ 2 Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle für die Berechnung und Erhebung der Entgelte ist das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung.
§ 3 Widerrufsrecht*
(1)     Personen, die sich zu einem Zertifikatsstudium, einem Kontaktstudium oder einem außercurricularen Angebot angemeldet haben, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die angemeldeten Personen uns über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen mittels einer eindeutigen Erklärung, informieren. Diese Erklärung kann per Post, Telefax oder E-Mail zugestellt werden. Die Adresse lautet: Universität Tübingen, Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung, Wilhelmstr. 11, 72074 Tübingen, E-Mail: wissenschaftliche-weitebildung@uni-tuebingen.de,  Telefon 07071-29 76837, Telefax 07071-294259. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 


*Dieses Widerrufsrecht gilt nur bei online-Anmeldungen
§ 4 Entgeltpflicht
(1)    Entgeltpflichtig sind Studierende eines Zertifikatstudiums und Teilnehmende anderer Veranstaltungen.  Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes.
(2)    Das Teilnahmeentgelt ist per Überweisung nach Bestätigung der Anmeldung und Zustellung der Rechnung durch das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. 
(3)    Die Entgeltpflicht kann für einzelne Studierende, Teilnehmende oder für Teilnehmergruppen auch von juristischen Personen übernommen werden.

A Regelungen bezüglich weiterbildender Studiengänge
§ 5 Entgeltberechnung bei kumulierbaren Zertifikatsstudien
(1)    Das auf der Rechnung ausgewiesene Entgelt ist nach § 4 Nr. 22 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Es handelt sich um Nettopreise.
(2)    Der in der Ausschreibung angegebene Preis ist ein Komplettpreis. Prüfungsgebühren und Verwaltungsgebühren sind darin enthalten. Bei Wiederholung einer Prüfung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 150 € in Rechnung gestellt. Das Entgelt für Modulstudium kann semesterweise abgerechnet werden. Die semesterweise Zahlung entbindet nicht von der Zahlung des Gesamtentgeltes.  Bei einer semesterweise durchgeführten Zahlungsweise entstehen keine Zusatzkosten.
(3)    Das Entgelt wird auf der Grundlage einer Kalkulation der Durchführungskosten und eines Gemeinkostenzuschlages berechnet. Die Summe aus Durchführungskosten und Gemeinkosten wird durch die Anzahl der Personen geteilt, die kalkulatorisch mindestens an der Veranstaltung teilnehmen sollen (Mindestteilnehmerzahl). Der sich so erhebende Betrag wird als Entgelt festgesetzt.
(4)    Nach § 2 V des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) verpflichtet sich das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung die Höhe der Entgelte regelmäßig, spätestens aber nach 2 Jahren, zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen.
§ 6 Entstehung und Fälligkeit
Das Entgelt für das erste Semester ist 14 Tage vor Aufnahme des Studiums zu entrichten.
(1)    Diese Regelung gilt auch für die Folgesemester.
(2)    Bei einer Wiederholungsprüfung werden 150 € in Rechnung gestellt. Die Rechnung muss 14 Tage vor dem Prüfungstermin bezahlt werden.
(3)    Nimmt der Teilnehmende nicht die vollen Veranstaltungsleistungen in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch
(4)    Die Rechnungsbeträge sind auch fällig, wenn Teilnehmer wegen Krankheit oder aus anderen Gründen an einem oder mehreren Veranstaltungstagen verhindert sind.

§ 7 Rücktritt

(1)    Die Universität Tübingen behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der kalkulatorisch nötigen Mindestteilnehmerzahl den Start des Zertifikatsstudiums um ein Semester zu verschieben. Sollte trotz Unterschreitung der kalkulatorischen Mindestteilnehmerzahl eine Teilnehmerzahl vorhanden sein, die die Durchführung des Studiengangs didaktisch durchführbar und aus strategischen Gründen als sinnvoll erscheinen lässt, entscheidet das Rektorat über die Durchführung. Bei zweimaligem Nichterreichen der benötigten Teilnehmerzahl, wird der Studiengang abgesagt.
(2)    Bereits angenommene Studierende, die mit einer Verschiebung des Starttermins nicht einverstanden sind, können ihre Anmeldung zurückziehen. Bereits gezahlte Entgelte werden ohne Abzug zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3)    Erfolgt ein Rücktritt vom gesamten Zertifikatsstudium durch den Studierenden bis zu vier Wochen vor Studienbeginn, kann von der Erhebung der Entgelt abgesehen werden. Bei einem Rücktritt bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Entgeltes für das erste Semester berechnet. Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist keine Rückerstattung des Entgeltes für das erste Semester mehr möglich. Es besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Rechnungsbetrages.
(4)    Bei curricularen Veranstaltungen wie Kontaktstudien und Zertifikatsstudien mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten gelten folgende Regelungen: Bei einer Absage mehr als sieben und weniger als 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt eine Bearbeitungsentgelt von 20% der Gesamtbetrages der Veranstaltung an. Im Falle eines Rücktrittes weniger als acht Tage vor Beginn der Veranstaltung, ist bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag der Veranstaltung fällig. Bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten sind die ersten 3 Monate zu bezahlen.
(5)    Das unter § 3 beschriebene Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt: Erfolgt der Rücktritt durch einen Verbraucher und innerhalb der dort genannten Widerrufsfrist, entstehen weder Stornogebühren noch Kursgebühren.
(6)    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß §626 BGB bleibt unberührt.
(7)    Abs. 3 findet auf Studierende eines Zertifikatsstudiums, deren Teilnahme durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird, keine  Anwendung. Für diese Studierende gelten ergänzend zu den in § 7 enthaltenen Regelungen gesondert geregelte Rücktrittsbedingungen nach §13.
(8)    Bei Kontaktstudien und Zertifikatsstudien kann die Universität vom Ausbildungsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zurücktreten. Ein wichtiger Grund kann z. B. sein, wenn der Teilnehmende aufgrund fachlicher oder persönlicher Schwierigkeiten sich entweder selbst oder andere gefährdet. In diesem Fall ist vom Teilnehmenden nur ein anteiliges Entgelt für die Veranstaltungsmodule zu entrichten, die bereits stattgefunden haben.


§ 8 Entgelterleichterungen, Erlass, Ratenzahlung, Stundung bei Zertifikatsstudien

Für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Entgeltforderungen der Universität gelten die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung.

B Regelung bezüglich außercurricularer kostenpflichtiger Weiterbildungsveranstaltungen
§ 9 Entgeltberechnung bei außercurricularen kostenpflichtigen Weiterbildungsveranstaltungen
(1)    Nach der Anmeldung zu einer Weiterbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmenden nach der Buchungsbestätigung eine Rechnung.
(2)    Das Entgelt wird auf der Grundlage einer Kalkulation der Durchführungskosten und eines Gemeinkostenzuschlages berechnet. Die Summe aus Durchführungskosten und Gemeinkosten wird durch die Anzahl der Personen geteilt, die mindestens an der Veranstaltung teilnehmen sollen (Mindestteilnehmerzahl). Der sich so erhebende Betrag wird unter Berücksichtigung der in § 1 beschriebenen Markteinschätzung als Entgelt festgesetzt.
(3)    Nach § 2 V des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) verpflichtet sich das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung die Höhe der Entgelte regelmäßig, spätestens aber nach 2 Jahren, zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen.
§ 10 Entstehung und Fälligkeit der Entgelte, Entgelterstattung bei außercurricularen kostenpflichtigen Weiterbildungsveranstaltungen
(1)    Das auf der Rechnung ausgewiesene Entgelt ist nach § 4 Nr. 22 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Es handelt sich um Nettopreise.
(2)    Die Zahlung der Entgelt muss 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vollständig erfolgen. Ein Abzug wird nicht gewährt.
(3)    In Einzelfällen kann eine Zahlung pro Modul vereinbart werden. Die Entscheidung darüber trägt die Leitung des Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung.
(4)    Nimmt der Teilnehmende nicht die vollen Veranstaltungsleistungen in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
(5)    Der Rechnungsbetrag ist auch fällig, wenn Teilnehmer wegen Krankheit oder aus anderen Gründen an einem oder mehreren Veranstaltungstagen verhindert sind.

§ 11 Rücktritt bei außercurricularen Weiterbildungsveranstaltungen
(1)    Das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung ist berechtigt, Änderungen in der Themengliederung sowie der Auswahl der Dozenten vorzunehmen. Aus wichtigen Gründen – insbesondere bei Erkrankung des Dozenten / der Dozentin oder zu geringer Teilnehmerzahl - kann eine Veranstaltung, gegen volle Erstattung des bereits gezahlten Entgelts, abgesagt werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2)    Das unter § 3 beschriebene Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt: Erfolgt der Rücktritt durch einen Verbraucher und innerhalb der dort genannten Widerrufsfrist, entstehen weder Stornogebühren noch Kursgebühren.
(3)    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß §626 BGB bleibt unberührt.
(4)    Die Teilnehmenden sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Ansprüche auf bereits gezahlte oder noch zu zahlende Entgelte werden in § 10 geregelt.
(5)    Bei außercurricularen Veranstaltungen ist die Rückerstattung des vollen Rechnungsbetrages nur bei einer fristgerechten Absage bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einem Rücktritt bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Entgeltes berechnet. Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist keine Rückerstattung  bereits bezahlter Entgelte mehr möglich. Bei noch nicht geleisteter Zahlung besteht die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages. Die Bestimmung entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann.
(6)    Die Rechnungsbeträge sind auch fällig, wenn Teilnehmer wegen Krankheit oder aus anderen Gründen an einem oder mehreren Veranstaltungstagen verhindert sind.

   § 12 Änderung des Leistungsumfanges
(1)    Inhalt und Ablauf des Kontaktstudiums, des Zertifikatstudiums und der außercurricularen Veranstaltungen können ebenso wie der Einsatz der Dozentinnen und Dozenten unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltungen geändert werden. Dies berechtigt die Teilnehmenden weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
(2)    Die Teilnehmenden sind berechtigt, aufgrund von Terminverschiebungen durch das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung, von der Teilnahme zurück zu treten. Das bereits gezahlte Entgelt wird rückerstattet.
(3)    Bei Ausfall von Veranstaltungen durch Krankheit der Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
(4)    Im Falle eines ersatzlosen Ausfalls wird das gezahlte Entgelt ggf. anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.



§ 13 gesonderte Rücktrittsbedingungen für Leistungsempfänger nach SGB III

A: Verfahren zur Abwicklung des Bildungsgutscheins für die Maßnahme Berufsbegleitende Weiterbildung Geodatenmanager/-in, Module Geographische Informationssysteme (CAS), Geodaten (CAS) und Fernerkundung CAS) - Weiterbildungskosten
 
(1) Die berufsbegleitende Weiterbildung schließt nach erfolgreich bewerteter Projektarbeit mit dem Weiterbildungszertifikat ab. Die Weiterbildung hat einen Workflow von 300 UE je Modul. Dieser Workflow beinhaltet auch die Zeit für die Projektarbeit. In dem angehängten Diploma Supplement werden Kursinhalte und Umfang der Weiterbildung dargestellt. Sollte keine Projektarbeit eingereicht werden, oder der/die Teilnehmer/-in das Modul frühzeitig abbrechen, wird die Teilnahme an den besuchten Kursen durch eine Teilnahmebescheinigung bescheinigt. Die Weiterbildung wird im Rahmen der Wissenschaftlichen Weiterbildung an der Universität Tübingen durchgeführt. Durchführungsort ist das Geographische Institut in der Rümelinstraße   19 - 23, 72074 Tübingen.


Das Entgelt beträgt für Bildungsgutscheininhaber der Bundesagentur für Arbeit einen Betrag, der ihm Rahmen der Maßnahmenzertifizierung auf Grundlage des Bundesdurchschnittskostensatzes errechnet wurde. Wird die Ausbildung über Mittel der Agentur für Arbeit bzw. der Bundeswehr finanziert, ist dies dem Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung im folgenden TZWW genannt, unaufgefordert und schriftlich vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Weiterhin ersucht der/die Teilnehmer/Teilnehmerin das TZWW um Abtretung der Ansprüche. Bei Zustimmung durch das TZWW tritt der/die Teil-nehmer/Teilnehmerin seine/ihre Ansprüche der Bundesagentur für Arbeit bereits mit Ab-schluss dieses Vertrages an das TZWW ab. Das TZWW nimmt die Abtretung hiermit an.


(2) Das Entgelt beinhaltet die Lehr- und Lernmittel während dem theoretischen Teil der Weiterbildung, jedoch nicht für Unterkunft und Verpflegung des Teilnehmers/der Teilnehmerin und zwar weder an den Seminarorten noch an den Einrichtungen, an denen Praktika abgeleistet werden. Arbeitskleidung für das Praktikum ist in den Kursgebühren nicht enthalten.


B: Ergänzende Bestimmungen für Geförderte nach SGB III - Kündigung des Ausbildungsvertrages

(1)Dieser Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unmittelbar schriftlich gekündigt werden, 
(2)Ein wichtiger Grund im Sinne von Abs. 1 liegt insbesondere dann vor, 
a)wenn während der Weitergangs die GIS-Leitung und die Mehrheit der den/die Teilnehmer/Teilnehmerin unterrichtenden Dozenten aufgrund der Leistungen des/der Teilnehmers/Teilnehmerin zu dem Ergebnis kommt, dass das Weiterbildungsziel nicht erreicht werden kann, 
b)wenn der/die Teilnehmer/Teilnehmerin während der Maßnahme ernsthaft gegen die Haus- und Dienstordnung der Universität Tübingen verstößt und trotz Abmahnung ein erneuter ernsthafter Verstoß erfolgt.
c)wenn der/die Teilnehmer/Teilnehmerin vor oder während der Maßnahme Arbeit aufnimmt.
d)keine Förderung nach dem SGB III erfolgt.
(3)Im Falle der Kündigung des Vertrages, gleich durch welche Vertragspartei, erfolgt keine Rückzahlung der bis einschließlich zum Ende des Abschnittes, in dem die Kündigung erfolgt, geleisteten Zahlungen.
(4)Unbenommen davon gilt ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme sowie am Ende jedes Ausbildungsabschnittes.
(5)Die Entgeltordnung der Universität Tübingen für Veranstaltungen am Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung findet Anwendung soweit diese keine abweichenden Regelungen enthält.

Datenschutz

Datenschutzerklärung der Eberhard Karls Universität Tübingen, Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung
Sehr geehrte Webseitenbesucherinnen und Webseitenbesucher,
vielen Dank für den Besuch unserer Webseiten! Wir schätzen Ihr Interesse am Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung (TZWW) der Universität Tübingen und unserem Weiterbildungsprogramm.

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Datenschutz und Datensicherheit
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns ein wichtiges Anliegen. Zum Schutz Ihrer Daten trifft die Universität Tübingen eine Vielzahl an technischen und organisatorischen Maßnahmen, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Weitergabe, Manipulation, Verlust und unbefugte Löschung wirksam verhindern zu können.

Die von uns ergriffenen Maßnahmen unterliegen dabei der stetigen Aktualisierung. Wir orientieren uns dabei an den gesetzlichen Vorgaben, Best-Practice-Ansätzen sowie technischen Entwicklungen.

Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten durch die Universität Tübingen, sofern dies aus dem Besuch oder der Nutzung der Funktionen unserer Webseiten resultiert.

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Lagepläne (OpenStreetMap)
Zur Darstellung von Lageplänen der Universitätsgebäude setzen wir den Dienst von OpenStreetMap ein. Die Datenschutzbestimmung der  OpenStreetMap Foundation finden Sie hier: http://wiki.osmfoundation.org/wiki/Privacy_Policy.

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Auskunftsrecht
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Ihr Auskunftsbegehren richten Sie bitte via E-Mail an folgende Adresse (datenschutz[at]uni-tuebingen.de) oder per Post an folgende Adresse: Universität Tübingen, Datenschutzbeauftragter, Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen.

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Sie haben das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen kostenfrei die uns von Ihnen erteilte Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für die Zukunft zu widerrufen bzw. gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Ihren Widerruf Ihrer Einwilligung bzw. Widerspruch richten Sie bitte via E-Mail an folgende Adresse (datenschutz[at]uni-tuebingen.de) oder per Post an folgende Adresse: Universität Tübingen, Datenschutzbeauftragter, Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 14 i.V.m. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, sofern Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg.
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen den Verantwortlichen
Sie haben gemäß Art. 79 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre zuvor aufgeführten Rechte infolge einer nicht im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO stehenden Verarbeitung Ihrer Daten durch uns oder einen von uns beauftragten Auftragsverarbeiter verletzt wurden.

Haftung und Recht auf Schadenersatz
Sie haben gemäß Art. 82 DSGVO das Anspruch auf Schadenersatz gegen uns oder die durch uns beauftragte Auftragsverarbeiter, sofern Ihnen wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.

Änderung der Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung wird bei neuen gesetzlichen Vorgaben oder wesentlichen Änderungen des Funktionsumfangs unserer Webseiten mit Wirkung für die Zukunft aktualisiert. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere Datenschutzerklärung in regelmäßigen zeitlichen Abständen durchzulesen.

Verantwortlicher für diese Datenschutzerklärung und diesen Onlineauftritt
Universität Tübingen
Geschwister-Scholl-Platz
72074 TübingenTelefon +49 7071 29-0

Ansprechpartner für den Datenschutz beim Verantwortlichen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Königstrasse 10 a
70173 Stuttgart
Postanschrift:

Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0
Fax: 0711/615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Überarbeitet am 12.02.2021

Datenschutz Anmeldung

Die Daten der Person, welche die Anmeldungen durchführt (Accountinhaber) werden benötigt, da mit diesem Kontakt primär das Vertragsverhältnis zustande kommt und die Zahlungspflicht besteht. Der Kontakt wird als Auftraggeber und Zahlender (Debitor) in der / den Anmeldung/en hinterlegt. Diese Daten werden für die Anschrift auf der / den Rechnung/en und bei Zahlungsverzuges im Mahnverfahren verwendet.

Abweichend davon kann der Accountinhaber eine andere natürliche / juristische Person als abweichenden Rechnungsempfänger angeben. Dann werden diese Daten für die Anschrift auf der / den Rechnung/en und bei Zahlungsverzuges im Mahnverfahren verwendet.

Der Accountinhaber kann sich selbst oder andere Personen zu Veranstaltungen anmelden. Die hier erhobenen Daten sind im Rahmen der Teilnahme von rechtlicher und organisatorischer Relevanz und dienen der Kommunikation, der Teilnahme an (Online-)Veranstaltungen und dem (Daten-)Austausch mit den Teilnehmenden.

Die Daten finden Verwendung in folgenden Geschäftsprozessen:
•    Anmeldungen zu Veranstaltungen
•    Teilnahme an Präsenz- oder Online-Veranstaltungen / Webconferenzen
•    Führen der Teilnehmerlisten bzw. Anwesenheitslisten
•    Nutzung von Bewertungsmöglichkeiten
•    Überblick über gemerkte und gebuchte Veranstaltungen und deren Teilnehmer
•    Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate
Die Eingabe der Daten ist erforderlich, damit ein (Kauf-)Vertrag zustande kommt und die Funktionen des Internetauftritts genutzt werden können. Ohne die Eingabe der Daten kommt kein Vertrag zustande.

Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn der Zweck ihrer Speicherung erfüllt wurde und somit ihre Kenntnis für die Zweckerreichung nicht mehr erforderlich ist. Ist ein Löschen unter der Berücksichtigung der verfügbaren Technologien nicht möglich, so tritt an Stelle der Löschung eine Sperrung zur weiteren Verarbeitung. Darüber hinaus können sich Abweichungen durch gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungspflichten ergeben. Diese Aufbewahrungsfristen sind in § 147 Abgabenordnung oder § 257 Handelsgesetzbuch geregelt. Die zur Vertragserfüllung erhobenen Daten werden 10 Jahre gespeichert.

In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder an ein Drittland übermittelt.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft sowie den Zweck der Datenverarbeitung, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Anfragen senden Sie bitte an wissenschaftliche-weiterbildung@uni-tuebingen.de
Darüber hinaus besteht jeder Zeit das Beschwerderecht bei der jeweiligen zuständigen Landesbehörde für Datenschutzaufsicht.

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Universität Tübingen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Datenschutz Kontaktaufnahme

Die im Formular von Ihnen angegebenen Daten werden von uns ausschließlich für die Beantwortung bzw. Umsetzung Ihrer Anfrage und zur Kontaktaufnahme verarbeitet. Für die Verarbeitung beziehen wir uns auf den Art. 6. Abs. 1 lit. a DSGVO, sofern keine anderweitige gesetztliche Grundlage besteht. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Ihre Daten werden ansonsten gelöscht, wenn wir Ihre Anfrage bearbeitet haben oder der Zweck der Speicherung entfallen ist. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung dieser Webseite.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Anschrift: Universität Tübingen, Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung, Wilhelmstr. 11, 72074 Tübingen, E-Mail: wissenschaftliche-weitebildung@uni-tuebingen.de,  Telefon 07071-29 76837, Telefax 07071-294259.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.