Was ist der Unterschied zwischen einem weiterbildenden Bachelor- bzw. Masterstudiengang und einem Zertifikatsstudium?
Sind die Zertifikatsabschlüsse des Tübinger Zentrums für Wissenschaftliche Weiterbildung bei Arbeitgebern anerkannt?
Ist es möglich einem Zertifikatsstudium teilzunehmen und gleichzeitig berufstätig sein?
Gibt es in der Wissenschaftlichen Weiterbildung eine Regelstudienzeit?
Woran kann ich erkennen, wie hoch der Arbeitsaufwand eines Weiterbildungsangebots für mich sein wird?
Kann ich als immatrikulierter Studierender der Universität Tübingen kostenlos an einer Weiterbildung teilnehmen?
Warum sind die Weiterbildungsangebote der Universität Tübingen kostenpflichtig?
Welche Fördermöglichkeiten zur Finanzierung gibt es?
Ist eine Ratenzahlung möglich?
Kann ich von dem Vertrag zurücktreten?
Antworten
Der weiterbildende Bachelor- oder Masterstudiengang ist ein Studium nach dem Landeshochschulgesetz. Um sich einzuschreiben ist in beiden Fällen eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Am Ende des Studiums muss eine Bachelor- bzw. Masterarbeit verfasst und eine Prüfung abgelegt werden. Der Master berechtigt formal zur Promotion. Im Unterschied zu einem grundständigen Bachelor- und Masterstudium gelten in der Weiterbildung folgende Einschreibevoraussetzungen: Die Bachelorstudierenden verfügen über eine im sekundären Bildungsbereich erworbene Berufsausbildung und eine einjährige Berufserfahrung. Für Masterstudierende wird ein erster Hochschulabschluss mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung vorausgesetzt.Ein Zertifikatsstudium ist ein Weiterbildungsformat, das nicht mit einem Hochschulabschluss abschließt. Wir unterscheiden an der Universität Tübingen zwei Zertifikatsabschlüsse. Das Certificate of Advanced Studies (CAS) mit einem Worksload von 300 Stunden und das Diploma of Advanced Studies (DAS) mit einem Workload von 900 Stunden. Sie erhalten das Zertifikat nach einer Prüfung, die eine Projektarbeit, eine Seminararbeit oder ein Prüfungsgespräch sein kann. Um an einem Zertifikatsstudium teilzunehmen benötigen sie keine Hochschulzugangsberechtigung.
Bei unseren Weiterbildungsangeboten handelt es sich um fundierte Weiterbildungsmaßnahmen, die wissenschaftliches Forschungswissen mit der Praxis der Teilnehmenden verknüpft. Eine individuell anzufertigende Projektarbeit aus dem eigenen Berufskontext, eine Seminararbeit oder ein Prüfungsgespräch zeigen, dass die Teilnehmenden in der Lage sind, das Gelernte selbständig auf die eigene Berufspraxis zu übertragen. Sie erhalten bei Abschluss ein aussagekräftiges Zertifikat der Universität Tübingen. Dadurch wird für jeden Arbeitgeber ersichtlich, dass Sie eine anspruchsvolle Fortbildung absolviert haben.
Unsere Weiterbildungsangebote sind in der Regel im Blended-Learning Format konzipiert. Dies bedeutet, dass die wenigen Präsenztage, die Sie in Tübingen verbringen müssen, am Ende der Woche oder an den Wochenenden liegen. Die Onlinephasen sind so konzipiert, dass Sie sich Ihre Zeit zu Hause in der Regel frei einteilen können. Ausnahmen sind lediglich fest vereinbarte Chattermine oder Life-Online Trainings, die in den Abendstunden stattfinden. Somit ist die Vereinbarkeit von Studium und Beruf gegeben.
Weiterbildende Studiengänge sind an keine Regelstudienzeit gebunden.
Alle Weiterbildungsangebote weisen einen in Stunden ausgedrückten Workload aus. Er beschreibt den studentischen Arbeitsaufwand für die Vor- und Nachbereitung der Veranstlatungen, die Präsenzzeiten, Zeiten zum Selbststudium in den Onlinephasen und Zeiten für die Abschlussarbeit. Der Workload wird in allen Angeboten ausgewiesen, so dass Sie ihre aufzuwendende Studienzeit genau planen können.
Leider nicht.
Die Weiterbildungsstudiengänge, Zertifikatsstudien und sonstigen Angebote sind nach dem Landeshochschulgesetz kostenpflichtig und werden kostendeckend durchgeführt.
Unsere Zahlungsbedingungen ist in der Entgeltordnung geregelt. Zahlungsziel ist grundsätzlich 14 days vor Veranstaltungsbeginn. Dies gilt auch für die Folgesemester. Bei Ratenzahlungen gelten die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung.
Es ist grundsätzlich möglich jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt wird in der Entgeltordnung geregelt.