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Allgemeine Informationen gem. § 5 TMG, § 55 RStVG
Adresse:    Eberhard Karls Universität Tübingen
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen

Die Universität Tübingen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird durch den Rektor Prof. Dr. Bernd Engler (E-Mail: bernd. engler [at] uni-tuebingen.de) gesetzlich vertreten
Telefonzentrale:    ++49 (0) 70 71/29-0
Fax Zentrale Verwaltung:    ++49 (0) 70 71/29-59 90
Zentrale E-Mail-Adresse:    info [at] uni-tuebingen.de
Internet-Adresse:    http://www.uni-tuebingen.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:    gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE812383453
Aufsichtsbehörde    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg

1. Externe Links
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2. Urheberrecht
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3. Haftungsausschluss
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Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung
Gabriele Schaub
Wilhelmstr. 11
72074 Tübingen
E-Mail wissenschaftliche-weiterbildung@uni-tuebingen.de
Telefon +49 7071 29-76837

Bildnachweise
fotolia, adpic Bildagentur

Entgeltordnung

Entgeltordnung
der Universität Tübingen für Veranstaltungen am Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung
(1)    Nach § 1 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) dürfen Hochschulen für weiterbildende Studiengänge, Kontaktstudien und außercurriculare Angebote Entgelten auf Grundlage des Landesgebührengesetzes § 7 erheben. Die Erhebung von Entgelten und Entgelten gemäß der §§ 2, 3,5, 6, 11, 12, 14 und 16 bis 26 des Landesgebührengesetzes (LHGebG) sowie Beiträgen gemäß dem Studentenwerksgesetz bleibt hiervon unberührt. Das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung regelt seine Rechtsbeziehungen auf Basis privatrechtlich ausgestalteter Verträge. Deshalb wird im Folgenden von Entgelten gesprochen.

§ 1 Grundsätze
(2)    Die Universität Tübingen erhebt für die Teilnahme am Zertifikatsstudium, Kontaktstudium und an außercurriculare Angeboten Entgelte. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den Kosten des Teilnehmerplatzes, dem wirtschaftlichen Wert für den Studierenden / Teilnehmenden und dem öffentlichen Interesse des Angebots. Die Kosten werden auf Grundlage einer Veranstaltungskalkulation ermittelt.
(3)    Die Einnahmen aus den Veranstaltungen dienen zur Finanzierung der Kosten der Veranstaltungen nach der Maßgabe der Kostendeckung (Landesgebührengesetz § 7).
§ 2 Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle für die Berechnung und Erhebung der Entgelte ist das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung.
§ 3 Widerrufsrecht*
(1)     Personen, die sich zu einem Zertifikatsstudium, einem Kontaktstudium oder einem außercurricularen Angebot angemeldet haben, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die angemeldeten Personen uns über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen mittels einer eindeutigen Erklärung, informieren. Diese Erklärung kann per Post, Telefax oder E-Mail zugestellt werden. Die Adresse lautet: Universität Tübingen, Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung, Wilhelmstr. 11, 72074 Tübingen, E-Mail: wissenschaftliche-weitebildung@uni-tuebingen.de,  Telefon 07071-29 76837, Telefax 07071-294259. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 


*Dieses Widerrufsrecht gilt nur bei online-Anmeldungen
§ 4 Entgeltpflicht
(1)    Entgeltpflichtig sind Studierende eines Zertifikatstudiums und Teilnehmende anderer Veranstaltungen.  Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes.
(2)    Das Teilnahmeentgelt ist per Überweisung nach Bestätigung der Anmeldung und Zustellung der Rechnung durch das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. 
(3)    Die Entgeltpflicht kann für einzelne Studierende, Teilnehmende oder für Teilnehmergruppen auch von juristischen Personen übernommen werden.

A Regelungen bezüglich weiterbildender Studiengänge
§ 5 Entgeltberechnung bei kumulierbaren Zertifikatsstudien
(1)    Das auf der Rechnung ausgewiesene Entgelt ist nach § 4 Nr. 22 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Es handelt sich um Nettopreise.
(2)    Der in der Ausschreibung angegebene Preis ist ein Komplettpreis. Prüfungsgebühren und Verwaltungsgebühren sind darin enthalten. Bei Wiederholung einer Prüfung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 150 € in Rechnung gestellt. Das Entgelt für Modulstudium kann semesterweise abgerechnet werden. Die semesterweise Zahlung entbindet nicht von der Zahlung des Gesamtentgeltes.  Bei einer semesterweise durchgeführten Zahlungsweise entstehen keine Zusatzkosten.
(3)    Das Entgelt wird auf der Grundlage einer Kalkulation der Durchführungskosten und eines Gemeinkostenzuschlages berechnet. Die Summe aus Durchführungskosten und Gemeinkosten wird durch die Anzahl der Personen geteilt, die kalkulatorisch mindestens an der Veranstaltung teilnehmen sollen (Mindestteilnehmerzahl). Der sich so erhebende Betrag wird als Entgelt festgesetzt.
(4)    Nach § 2 V des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) verpflichtet sich das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung die Höhe der Entgelte regelmäßig, spätestens aber nach 2 Jahren, zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen.
§ 6 Entstehung und Fälligkeit
Das Entgelt für das erste Semester ist 14 Tage vor Aufnahme des Studiums zu entrichten.
(1)    Diese Regelung gilt auch für die Folgesemester.
(2)    Bei einer Wiederholungsprüfung werden 150 € in Rechnung gestellt. Die Rechnung muss 14 Tage vor dem Prüfungstermin bezahlt werden.
(3)    Nimmt der Teilnehmende nicht die vollen Veranstaltungsleistungen in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch
(4)    Die Rechnungsbeträge sind auch fällig, wenn Teilnehmer wegen Krankheit oder aus anderen Gründen an einem oder mehreren Veranstaltungstagen verhindert sind.

§ 7 Rücktritt

(1)    Die Universität Tübingen behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der kalkulatorisch nötigen Mindestteilnehmerzahl den Start des Zertifikatsstudiums um ein Semester zu verschieben. Sollte trotz Unterschreitung der kalkulatorischen Mindestteilnehmerzahl eine Teilnehmerzahl vorhanden sein, die die Durchführung des Studiengangs didaktisch durchführbar und aus strategischen Gründen als sinnvoll erscheinen lässt, entscheidet das Rektorat über die Durchführung. Bei zweimaligem Nichterreichen der benötigten Teilnehmerzahl, wird der Studiengang abgesagt.
(2)    Bereits angenommene Studierende, die mit einer Verschiebung des Starttermins nicht einverstanden sind, können ihre Anmeldung zurückziehen. Bereits gezahlte Entgelte werden ohne Abzug zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3)    Erfolgt ein Rücktritt vom gesamten Zertifikatsstudium durch den Studierenden bis zu vier Wochen vor Studienbeginn, kann von der Erhebung der Entgelt abgesehen werden. Bei einem Rücktritt bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Entgeltes für das erste Semester berechnet. Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist keine Rückerstattung des Entgeltes für das erste Semester mehr möglich. Es besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Rechnungsbetrages.
(4)    Bei curricularen Veranstaltungen wie Kontaktstudien und Zertifikatsstudien mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten gelten folgende Regelungen: Bei einer Absage mehr als sieben und weniger als 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt eine Bearbeitungsentgelt von 20% der Gesamtbetrages der Veranstaltung an. Im Falle eines Rücktrittes weniger als acht Tage vor Beginn der Veranstaltung, ist bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag der Veranstaltung fällig. Bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten sind die ersten 3 Monate zu bezahlen.
(5)    Das unter § 3 beschriebene Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt: Erfolgt der Rücktritt durch einen Verbraucher und innerhalb der dort genannten Widerrufsfrist, entstehen weder Stornogebühren noch Kursgebühren.
(6)    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß §626 BGB bleibt unberührt.
(7)    Abs. 3 findet auf Studierende eines Zertifikatsstudiums, deren Teilnahme durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird, keine  Anwendung. Für diese Studierende gelten ergänzend zu den in § 7 enthaltenen Regelungen gesondert geregelte Rücktrittsbedingungen.
(8)    Bei Kontaktstudien und Zertifikatsstudien kann die Universität vom Ausbildungsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zurücktreten. Ein wichtiger Grund kann z. B. sein, wenn der Teilnehmende aufgrund fachlicher oder persönlicher Schwierigkeiten sich entweder selbst oder andere gefährdet. In diesem Fall ist vom Teilnehmenden nur ein anteiliges Entgelt für die Veranstaltungsmodule zu entrichten, die bereits stattgefunden haben.


§ 8 Entgelterleichterungen, Erlass, Ratenzahlung, Stundung bei Zertifikatsstudien

Für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Entgeltforderungen der Universität gelten die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung.

B Regelung bezüglich außercurricularer kostenpflichtiger Weiterbildungsveranstaltungen
§ 9 Entgeltberechnung bei außercurricularen kostenpflichtigen Weiterbildungsveranstaltungen
(1)    Nach der Anmeldung zu einer Weiterbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmenden nach der Buchungsbestätigung eine Rechnung.
(2)    Das Entgelt wird auf der Grundlage einer Kalkulation der Durchführungskosten und eines Gemeinkostenzuschlages berechnet. Die Summe aus Durchführungskosten und Gemeinkosten wird durch die Anzahl der Personen geteilt, die mindestens an der Veranstaltung teilnehmen sollen (Mindestteilnehmerzahl). Der sich so erhebende Betrag wird unter Berücksichtigung der in § 1 beschriebenen Markteinschätzung als Entgelt festgesetzt.
(3)    Nach § 2 V des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) verpflichtet sich das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung die Höhe der Entgelte regelmäßig, spätestens aber nach 2 Jahren, zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen.
§ 10 Entstehung und Fälligkeit der Entgelte, Entgelterstattung bei außercurricularen kostenpflichtigen Weiterbildungsveranstaltungen
(1)    Das auf der Rechnung ausgewiesene Entgelt ist nach § 4 Nr. 22 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Es handelt sich um Nettopreise.
(2)    Die Zahlung der Entgelt muss 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vollständig erfolgen. Ein Abzug wird nicht gewährt.
(3)    In Einzelfällen kann eine Zahlung pro Modul vereinbart werden. Die Entscheidung darüber trägt die Leitung des Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung.
(4)    Nimmt der Teilnehmende nicht die vollen Veranstaltungsleistungen in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
(5)    Der Rechnungsbetrag ist auch fällig, wenn Teilnehmer wegen Krankheit oder aus anderen Gründen an einem oder mehreren Veranstaltungstagen verhindert sind.

§ 11 Rücktritt bei außercurricularen Weiterbildungsveranstaltungen
(1)    Das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung ist berechtigt, Änderungen in der Themengliederung sowie der Auswahl der Dozenten vorzunehmen. Aus wichtigen Gründen – insbesondere bei Erkrankung des Dozenten / der Dozentin oder zu geringer Teilnehmerzahl - kann eine Veranstaltung, gegen volle Erstattung des bereits gezahlten Entgelts, abgesagt werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2)    Das unter § 3 beschriebene Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt: Erfolgt der Rücktritt durch einen Verbraucher und innerhalb der dort genannten Widerrufsfrist, entstehen weder Stornogebühren noch Kursgebühren.
(3)    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß §626 BGB bleibt unberührt.
(4)    Die Teilnehmenden sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Ansprüche auf bereits gezahlte oder noch zu zahlende Entgelte werden in § 10 geregelt.
(5)    Bei außercurricularen Veranstaltungen ist die Rückerstattung des vollen Rechnungsbetrages nur bei einer fristgerechten Absage bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einem Rücktritt bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Entgeltes berechnet. Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist keine Rückerstattung  bereits bezahlter Entgelte mehr möglich. Bei noch nicht geleisteter Zahlung besteht die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages. Die Bestimmung entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann.
(6)    Die Rechnungsbeträge sind auch fällig, wenn Teilnehmer wegen Krankheit oder aus anderen Gründen an einem oder mehreren Veranstaltungstagen verhindert sind.

   § 12 Änderung des Leistungsumfanges
(1)    Inhalt und Ablauf des Kontaktstudiums, des Zertifikatstudiums und der außercurricularen Veranstaltungen können ebenso wie der Einsatz der Dozentinnen und Dozenten unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltungen geändert werden. Dies berechtigt die Teilnehmenden weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
(2)    Die Teilnehmenden sind berechtigt, aufgrund von Terminverschiebungen durch das Tübinger Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung, von der Teilnahme zurück zu treten. Das bereits gezahlte Entgelt wird rückerstattet.
(3)    Bei Ausfall von Veranstaltungen durch Krankheit der Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
(4)    Im Falle eines ersatzlosen Ausfalls wird das gezahlte Entgelt ggf. anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.



Datenschutz

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Datenschutz und Datensicherheit
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Lagepläne (OpenStreetMap)
Zur Darstellung von Lageplänen der Universitätsgebäude setzen wir den Dienst von OpenStreetMap ein. Die Datenschutzbestimmung der  OpenStreetMap Foundation finden Sie hier: http://wiki.osmfoundation.org/wiki/Privacy_Policy.

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Ihr Auskunftsbegehren richten Sie bitte via E-Mail an folgende Adresse (datenschutz[at]uni-tuebingen.de) oder per Post an folgende Adresse: Universität Tübingen, Datenschutzbeauftragter, Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen.

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•    sofern Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einlegen und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen.
 
Wir informieren Sie darüber, dass eine vollständige Löschung erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften erfolgt. Bis zum Ablauf dieser Fristen und bis zur endgültigen Löschung werden Ihre Daten entsprechend gesperrt und von uns nicht weiterverarbeitet.

Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
Sie haben gemäß Art. 18 DSGVO das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten in den in Art. 18 DSGVO festgelegten Fällen und Umfängen zu verlangen. Wir werden entsprechende Anfragen prüfen und in berechtigten Fällen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre von uns verarbeiteten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, werden wir Ihre Daten, an die von Ihnen eindeutig benannten Stellen übermitteln, soweit wir dies technisch leisten können und dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

Widerrufs- und Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen kostenfrei die uns von Ihnen erteilte Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für die Zukunft zu widerrufen bzw. gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Ihren Widerruf Ihrer Einwilligung bzw. Widerspruch richten Sie bitte via E-Mail an folgende Adresse (datenschutz[at]uni-tuebingen.de) oder per Post an folgende Adresse: Universität Tübingen, Datenschutzbeauftragter, Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen.

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Sie haben gemäß Art. 14 i.V.m. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, sofern Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg.
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Verantwortlicher für diese Datenschutzerklärung und diesen Onlineauftritt
Universität Tübingen
Geschwister-Scholl-Platz
72074 TübingenTelefon +49 7071 29-0

Ansprechpartner für den Datenschutz beim Verantwortlichen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Königstrasse 10 a
70173 Stuttgart
Postanschrift:

Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0
Fax: 0711/615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Überarbeitet am 12.02.2021

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Folgen des Widerrufs
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